Ab wann hat ein verwitweter ehepartner rentenanspruch
Die Witwen-oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten ist eine spezielle Hinterbliebenenrente aus dem System der gesetzlichen Renten wegen Todes. Im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung können Witwen oder Witwer eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des verstorbenen Ehegatten erhalten. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Witwen, Witwer, Waisen-Rente. Wenn der verwitwete Ehe- oder eingetragene Lebenspartner erneut heiratet, fällt mit der neuen Ehe die Zahlung der Hinterbliebenenrente weg. Der ehemals verwitwete Ehepartner kann auf Antrag eine Abfindung vom Rentenversicherungsträger erhalten. Diese beträgt das fache des monatlichen Witwenrentenanspruchs. Die Anspruchsvoraussetzungen im Absatz 1 und 2 müssen erfüllt sein. Zum Todeszeitpunkt muss weiterhin eine gültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestanden haben. Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bzw. Sollte die letzte Ehe geschieden worden sein oder aufgehoben bzw. Beratung zur Rente.
Ab wann hat ein verwitweter Ehepartner Rentenanspruch?
Wer nur verlobt oder religiös getraut war, erhält keine Witwenrente. Die Rentenversicherung unterscheidet bei der Errechnung der Witwenrente nach Personen, die nach altem Recht und solchen, die nach neuem Recht Bezüge erhalten. Um die etwas höheren Bezüge nach altem Recht zu bekommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Entweder muss die Ehe vor dem 1. Januar geschlossen worden und ein Ehepartner muss vor dem 2. Januar geboren sein. Oder der Ehepartner muss vor dem 1. Januar gestorben sein. Der verstorbene Partner oder die Partnerin muss zudem die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, fällt dies weg. Beide unterscheiden sich in Umfang und Länge. Bei Ehen, die vor geschlossen wurden und in denen einer der Eheleute vor dem 2. Januar geboren wurde, beträgt sie 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde ab geheiratet, liegt der Satz bei 55 Prozent. Ist der Ehepartner vor dem Zuschläge gibt es bei der neuen Regelung für die Kindererziehung.
Rentenanspruch für verwitwete Ehepartner: Voraussetzungen | Suchtext Suchen. Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. |
Wie erhält ein verwitweter Ehepartner seine Rente? | Stand: Kommentare Drucken Teilen. |
Rentenrecht für verwitwete Ehepartner: Fristen und Bedingungen | Die Witwen-oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten ist eine spezielle Hinterbliebenenrente aus dem System der gesetzlichen Renten wegen Todes. Im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung können Witwen oder Witwer eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des verstorbenen Ehegatten erhalten. |
Rentenanspruch für verwitwete Ehepartner: Voraussetzungen
Suchtext Suchen. Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Mit unseren Renten sichern wir Sie ab. Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt. Hinweis zu den Fristen. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Weitere Infos zum Rentensplitting. Diese können Sie mit einem formlosen Schreiben beantragen. Die Rentenabfindung beträgt grundsätzlich zwei Jahresbeträge der Witwen- oder Witwerrente. Bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird Ihnen der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit der Rente ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Bekommen Sie eine Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner oder eine Erziehungsrente, können Sie keine Abfindung erhalten.
Wie erhält ein verwitweter Ehepartner seine Rente?
Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur entsprechenden Rechtslage. Übrigens halten sich fünf Irrtümer über die Witwenrente hartnäckig. Kennen Sie schon alle? Grundsätzlich haben die meisten Hinterbliebenen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Wie hoch diese am Ende ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Regelfall erhält jede Person, die bis zum Todeszeitpunkt mit dem oder der Verstorbenen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war, eine Witwen- oder Witwerrente. Allerdings muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben, damit ein gültiger Rentenanspruch besteht. Doch auch hierfür gibt es eine Ausnahme: Kommt die verstorbene Person beispielsweise durch einen Unfall ums Leben oder ist ihr Tod auf eine andere Weise keinesfalls zu erwarten gewesen, können auch kürzer Verheiratete auf monatliche Zahlungen hoffen. Wichtige Grundvoraussetzung für den Bezug einer Witwen- oder Witwerrente ist allerdings auch, dass der oder die Verstorbene insgesamt mindestens fünf Jahre lang Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet hat.