Aktuelle rechtsprechung mietrecht schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat mit insgesamt drei wichtigen Urteilen vom März zu Klauseln in Formularmietverträgen seine Rechtsprechung zum Thema Schönheitsreparaturen geändert. Dies führt immer wieder zu Streitigkeiten bei Auszug der Mieter. Die nunmehr geänderte Rechtsprechung kann für Mieter die Ersparnis von Kosten zur Folge haben, da bei Auszug ggf. Allerdings dürften viele Vermieter nunmehr vor der Frage stehen, ob die eigenen Mietverträge ebenfalls betroffen sind und wie bei Abschluss neuer Verträge reagiert werden kann. Die Entscheidungen des BGH betreffen einerseits Mietverhältnisse, bei denen eine Wohnung nur teilweise renoviert übernommen wurde. In diesen Fällen enthielten bislang eine Vielzahl von Mietverträgen Regelungen, nach denen die Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen erst ab Mietbeginn zu laufen beginnen. Wie der BGH nun entschied, sind derartige Klauseln AGB-rechtswidrig und damit unwirksam, da dem Mieter grundsätzlich nicht zuzumuten sei, bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung die Abnutzungsspuren des Vormieters zu beseitigen.
Aktuelle Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen im Mietrecht
Verändern Sie auf keinen Fall die Klauseln zu Schönheitsreparaturen, da diese immer auf dem aktuellsten juristischen Stand gehalten sind. Als Schönheitsreparatur zählt das Mietrecht anfallende Renovierungsarbeiten in der angemieteten, respektive vermieteten Wohnung. Dazu zählen. Zunächst einmal regelt Paragraf Abs. Die Rechtsprechung räumt aber ein, dass diese Verpflichtung im Rahmen des Mietvertrages auf den Mieter übertragen werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter die entsprechende Klausel im Mietvertrag rechtssicher formulierte. Ist dies nicht der Fall, muss er die Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen oder dem Mieter die Kosten für die Schönheitsreparatur erstatten. Es zählt vielmehr, dass die Wohnung bei einer ganzheitlichen Betrachtung einen renovierten Eindruck vermittelt. Sind Gebrauchsspuren sichtbar, so können diese ignoriert werden, wenn der Gesamteindruck der Wohnung auf einen objektiven Beobachter einen renovierten, sprich ordentlichen Zustand macht. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wichtig: Vor diesem Hintergrund kommt dem Wohnungsübergabeprotokoll ein besonderer Stellenwert zu.
Mietrecht: Neue Urteile zu Schönheitsreparaturen | Der Bundesgerichtshof hat mit insgesamt drei wichtigen Urteilen vom März zu Klauseln in Formularmietverträgen seine Rechtsprechung zum Thema Schönheitsreparaturen geändert. |
Schönheitsreparaturen im Fokus der aktuellen Rechtsprechung | Selbst nach Urteilen des Bundesgerichtshofs BGH stellen sich Mieter und Vermieter oft die Frage, was eigentlich zu den Schönheitsreparaturen gehört und wer diese erledigen muss. Wann sind Schönheitsreparaturen durchzuführen? |
Mieter und Vermieter: Aktuelle Entscheidungen zu Schönheitsreparaturen | Wer sich darauf beruft, dass eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, weil die Wohnung bereits unrenoviert überlassen wurde, muss diesen Zustand beweisen. Gelingt das nicht, ist die Klausel wirksam, entschied der BGH. |
Mietrecht: Neue Urteile zu Schönheitsreparaturen
Selbst nach Urteilen des Bundesgerichtshofs BGH stellen sich Mieter und Vermieter oft die Frage, was eigentlich zu den Schönheitsreparaturen gehört und wer diese erledigen muss. Wann sind Schönheitsreparaturen durchzuführen? Was gesetzlich dazu bestimmt ist, wann eine Schönheitsreparaturklausel gültig und wenn sie unwirksam ist, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Des Weiteren erfahren Sie, in welchem Zusammenhang ein BGH-Urteil bezüglich Schönheitsreparaturen die Grundlagen der Rechtsprechung begründet. Beinhalten Mietvertragsklauseln beispielsweise starre Fristen für Schönheitsreparaturen oder Arbeiten, die nicht als solche zählen, können diese Vereinbarungen unwirksam sein. Mehr dazu erfahren Sie hier. Dazu gehört auch das Durchführen von Schönheitsreparaturen bzw. Diese können aber durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag auf Mieter umgelegt werden. Schönheitsreparaturen in einer Mietwohnung müssen mitunter sein. Nach langer Mietzeit sehen die Farben nicht mehr so schön aus oder die Tapete hat Macken.
Schönheitsreparaturen im Fokus der aktuellen Rechtsprechung
Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Wohnung bei Übergabe wirklich unrenoviert war. Diese Tatsache müssten dann die Mieter:innen beweisen, stellte der BGH klar. Dies habe die Mieterin aber nicht getan. Die Mieterin argumentierte, es entspreche dem gesetzlichen Leitbild, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen vornehmen müsse. Deshalb müsse auch der Vermieter die im Zweifel anzunehmende Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel entkräften und entsprechend zum Renovierungszustand zum Zeitpunkt der Vermietung vortragen. Mit dieser Argumentation hatte die Mieterin allerdings keinen Erfolg. Die Auffassung berücksichtige zu wenig, dass Schönheitsreparaturklauseln — obwohl sie nicht der gesetzliche Regelfall sind — nach ständiger Rechtsprechung im Grundsatz zulässig sind. So betrachtet ist das Gegenargument "Wohnung war nie renoviert" nach allgemeinen Beweisregeln als Einrede vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Das habe die Mieterin aber nicht getan, so dass sie zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet sei.