315 b abs 1 nr 3 stgb fall


W — ein passionierter Marathonläufer — beobachtet am Rosenmontag, wie A maskiert aus einem Supermarkt nahe Köln herausläuft, in seinem PKW steigt und hastig wegfährt. Sofort vermutet er einen Überfall und nimmt mit seinem Geländewagen die Verfolgung auf. Auf Grund der stärkeren Motorisierung seines Fahrzeugs hat W keine Schwierigkeit, sich dicht hinter das Fahrzeug des A zu setzen. A — ein Choleriker und Sportschütze — ist auf dem Weg zum Faschingsumzug in Köln. W hat zwischenzeitlich zum Überholen angesetzt und bemerkt dabei Luftschlangen und weitere Faschingsutensilien im Wagen des A, sodass er seinen Irrtum erkennt und von einer weiteren Verfolgung des A absieht. Dieser steigert sich jedoch in seiner Wut über die Verfolgung hinein und möchte sich unbedingt an W rächen. A setzt zum Überholen des W an und fährt auf die linke Fahrbahnseite. Die Einschüsse führen bei W nicht zu einer Beeinträchtigung des Fahrverhaltens. W, der die auf sein Fahrzeug gerichtete Waffe gesehen und zudem die Einschüsse akustisch wahrgenommen hat, fühlt sich in seiner Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt. 315 b abs 1 nr 3 stgb fall

315 Abs 1 Nr 3 StGB: Rechtslage und Auslegung

Roland hingegen ist sich darüber im Klaren, dass Paul das Auto im Zweifel nicht unter Kontrolle behalten und so ebenfalls zu Tode kommen könnte. Um die letzten Minuten seines Lebens mit seinem besten Freund zu verbringen, nimmt er dieses Risiko jedoch hin. Roland und Paul kommen daher sicher am Stadion an. Als das Spiel nun auch noch erfolgreich gewonnen wird, erhält Roland seine Lebensfreude zurück. Er lässt sich mit Paul von einem Taxi nach Hause fahren und seinen Porsche unter einem Vorwand in die Werkstatt abschleppen, um ihn durchchecken und die Bremsschläuche reparieren zu lassen. Bearbeitervermerk: Wie haben sich die Personen strafbar gemacht? Gegebenenfalls für erforderlich gehaltene Strafanträge gelten als gestellt. Zu klären ist aber, ob ein langsames oder langsamer werdendes Auto bereits ein Hindernis darstellen kann. Ein langsames oder langsamer werdendes Auto kann durchaus dazu beitragen, dass der Verkehr, wegen der folgenden ebenfalls abbremsenden Fahrzeuge, gehemmt oder verzögert wird. Anstatt ebenfalls bis zum Stillstand zu bremsen, hätte J unter Beachtung der Verkehrsregeln den R ohne weiteres überholen können.

Fallstudie: 315 Abs 1 Nr 3 StGB im Vergleich Prägend für dieses Delikt in sämtlichen Varianten des Abs. Muster
Praxisratgeber: 315 Abs 1 Nr 3 StGB-Fälle analysieren Am November fährt Roland um Uhr mit seinem Pkw auf der wenig befahrenen B von Seelze Richtung Letter, als er im Rückspiegel einen schwarzen R8 erblickt, der mit hoher Geschwindigkeit auf ihn zukommt.

Fallstudie: 315 Abs 1 Nr 3 StGB im Vergleich

Prägend für dieses Delikt in sämtlichen Varianten des Abs. Muster Mein Mandant fuhr mit seinem Pkw. Sie machte den Vorschlag, den Pkw ihres Freundes zu beschädigen. Mein Mandant erklärte sich hierzu bereit und fuhr zum Wohnanwesen des Freundes, vor dem dessen Pkw abgestellt war. Ein gefährlicher Eingriff im Sinne dieser Vorschrift setzt nach ständiger Rechtsprechung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus BGHSt 26, Erschöpft sich dagegen der Eingriff in der konkreten Gefährdung bzw. So lag der Fall aber hier. Dementsprechend hat sich mein Mandant allenfalls einer Sachbeschädigung strafbar gemacht. Der Tatbestand ist zudem nur erfüllt, wenn der Eingriff eine konkrete Gefahr nach sich zieht. Die Gefahr muss konkret festgestellt werden. Beinahe-Unfall , ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH ist erforderlich, dass eine konkrete Gefahr für den Geschädigten bestand. Es muss ein "Beinahe-Unfall" angenommen werden können, die Sicherheit einer Person also so stark gefährdet sein, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob sich die Rechtsgutverletzung realisiert oder eben nicht.

Praxisratgeber: 315 Abs 1 Nr 3 StGB-Fälle analysieren

Damit hat A den B körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt. Danach müsste A die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdender Behandlung begangen haben. Nach einer anderen Ansicht ist dagegen eine konkrete Gefahr notwendig. Für die herrschende Ansicht spricht dagegen, dass eine konkrete Gefährdung zu nah an die Voraussetzungen eines versuchten Totschlages geraten könnte. Zudem ist stets ein Vergleich mit den anderen Qualifikationsmerkmalen zu führen, welche einen gleichen Unrechtsgehalt aufweisen sollten. Eine lebensgefährdende Handlung ist eine Handlung, die nach den konkreten Umständen geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden. Hierbei müsste die Handlung zumindest abstrakt gefährlich sein. BGH, B. Diese beschränkt sich vielmehr auf die examensrelevanten Normen. Grundsätzlich kann ein Schlag gegen den Kopf das Leben des Opfers gefährden, wenn aufgrund der konkreten Ausführungshandlung, der Konstitution des Opfers oder anderer Umstände das Gefahrenpotential im Vergleich zu einer einfachen Körperverletzung erhöht wird.